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Der Vorstand des Anwaltsverbandes BW besteht aus der Präsidentin/dem Präsidenten, der Vizepräsidentin/dem Vizepräsidenten, der Schatzmeisterin/dem Schatzmeister und sechs weiteren Mitgliedern. Jeder Bezirk einer Rechtsanwaltskammer des Landes Baden-Württemberg sowie der Verein der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte e. V. muss satzungsgemäß durch mindestens ein Vorstandsmitglied repräsentiert werden. Dem Vorstand gehören derzeit an:
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