Historie des Anwaltsverbandes

Einer allgemeinen Anregung verschiedener örtlicher Vereine folgend lud Herr Rechtsanwalt und Notar Dr. Haid als Vorsitzender einer "Landesgruppe der baden-württembergischen Anwaltvereine" zur ersten Zusammenkunft auf den 29. April 1975 nach Stuttgart ein. 13 baden-württembergische Anwaltvereine waren vertreten, und zwar Ellwangen, Esslingen, Freiburg, Hechingen-Balingen, Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Mannheim, Ravensburg, Stuttgart, Tübingen, Ulm und Villingen-Schwenningen. Der Deutsche Anwaltverein war durch seinen damaligen Präsidenten Herrn Dr. Wagner sowie durch die Herren Kollegen Dr. Bransch und Dr. Stimpfig vertreten. Im Mittelpunkt des Treffens stand die „Rechtsberatung für Minderbemittelte“; des Weiteren ging es bereits damals auch um die Aktivierung der örtlichen Anwaltvereine. Spontan traten alle anwesenden örtlichen Vereine der Landesgruppe bei. Erst am 6. September 1976 kam es – vor allem auf Initiative des Anwaltvereins Stuttgart und seines Vorsitzenden Dr. Ginter – zur Gründung des AnwaltsVerbandes Baden-Württemberg im Deutschen Anwaltverein. Zur Gründung und im Jahr darauf traten dem Verband 17 der damals 23 örtlichen Vereine bei; die restlichen folgten später. Inzwischen bilden alle örtlichen Anwaltvereine des Landes Baden-Württemberg, die Mitglied im Deutschen Anwaltverein sind, den hiesigen AnwaltsVerband Baden-Württemberg.

Erster Vorsitzender des AnwaltsVerbandes BW war Herr Rechtsanwalt Eberhard Glauner aus Stuttgart. Er gab im Jahr 1978 den Vorsitz an Herrn Rechtsanwalt Dieter Hillmer ab, der den Verband bis 1985 führte. Schon damals ging es um die Überlastung der Gerichte sowie die der Gerichtsvollzieher. "Anwaltliche Rechtsberatungsstellen" bei den Amtsgerichten wurden durch die örtlichen Anwaltsvereine eingerichtet und der Verband hat mit dem Justizministerium BW einen diesbezüglichen Rahmenvertrag abgeschlossen. Zu seinen Aufgaben gehörte auch immer der Einsatz für die Anhebung der anwaltlichen Gebühren, um steigende Kosten und Aufwände für die Kanzleien zu kompensieren. Kollege Hillmer war dann auch im Vorstand des Versorgungswerks der Rechtsanwälte von Baden-Württemberg aktiv. Der erste Vorstandsvorsitzende des Versorgungswerks Herr Rechtsanwalt Jürgen Eckardt aus Stuttgart war dann auch Vorsitzender des Anwaltsverbandes und lange Jahre der Schatzmeister des AnwaltsVerbandes BW.

1985 wurde Herr Rechtsanwalt Dr. Gerd Krieger aus Freiburg zum Vorsitzenden des AnwaltsVerbandes BW gewählt. Er leitete den Verband bis 1999 und setzte sich maßgeblich für die Stärkung der Landesverbände und der Landesverbandskonferenz ein, die heute satzungsgemäß ein Organ des DAV ist und einen ständigen Sitz im DAV-Vorstand hat. Der AnwaltsVerband BW richtete immer wieder Parlamentarische Abende und rechtspolitische Tagungen mit der Evangelischen Akademie Bad Boll aus. Er setzte sich zusammen mit dem Verein der Richter und Staatsanwälte (DRB BW) immer wieder für eine bessere personelle und sachliche Ausstattung der Gerichte ein.

Herrn Dr. Krieger folgte Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Peter Kothe aus Stuttgart im Amt des Vorsitzenden nach. Mit seiner Wahl wurde der Sitz des Verbandes von Freiburg nach Stuttgart verlegt; zugleich richtete der Verband hier eine Geschäftsstelle ein. Seit einer Satzungsänderung aus dem Jahr 2008 führt der Vorsitzende des Verbandes die Bezeichnung "Präsident". Herr Prof. Kothe rief regelmäßige Parlamentarische Abende und die jährliche Gesellschaftspolitische Matinee ins Leben. Er sorgte dafür, dass der AnwaltsVerband BW mit einer eigenen Homepage im Internet besser sichtbar wurde. Zu seinen Verdiensten zählen u. a. regelmäßige Gespräche mit den rechtspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen und dem Justizministerium BW sowie zahlreiche Stellungnahmen zu Gesetzgebungsvorhaben, etwa zum Landespolizeigesetz oder zur Juristenausbildung.

Mit Beginn des Jahres 2010 wurde eine Geschäftsführerin eingestellt. Diese ist seit 2009 auch Mitglied der Vertreterversammlung des Versorgungswerks der Rechtsanwälte von Baden-Württemberg, so dass hier wieder eine Verbindung besteht. Durch die Mitgliedschaft im Beirat des Landesverbandes der Freien Berufe (LFB BW) ist auch hier der Informationsaustausch weiterhin gewährleistet.

Aufgrund einer Satzungsänderung im Oktober 2010 wurde der Vorstand im Herbst 2011 von bisher sechs auf neun Mitglieder erweitert. Satzungsgemäß soll jeder Kammerbezirk sowie der Verein der beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwälte im Vorstand des AnwaltsVerbandes BW repräsentiert sein. Die Vorstandsmitglieder des Anwaltsverbandes RA Heyder und RA Dr. Toussaint engagieren sich auch in der Satzungsversammlung bei der Bundesrechtsanwaltskammer zu den Themen Aus- und Fortbildung sowie RVG-Gebühren. Das Vorstandsmitglied RA Röthemeyer vertritt die Interessen der Anwaltschaft im Bereich der Digitalisierung des Rechtsverkehrs regelmäßig im Gesprächskreis "e-justice" beim Justizministerium BW und Geschäftsführerin Eisenmann als Arbeitgebervertreterin bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft in Ludwigsburg im Widerspruchsausschuss.

Im September 2016 konnte der Verband sein 40-jähriges Bestehen in Stuttgart in Verbindung mit der Ausrichtung einer Landesverbandskonferenz feiern. RA Prof. Dr. Kothe wurde im Oktober 2023 für weitere 4 Jahre einstimmig im Präsidentenamt bestätigt. Im Oktober 2023 zog die Geschäftsstelle in die Kissinger Straße 49 in Stuttgart um. Im Jahr 2024 wird sich der Anwaltsverband u. a. an der Ausrichtung des Deutschen Juristentages in Stuttgart beteiligen.

 

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