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Der Anwaltsverband äußert sich zu Gesetzgebungsvorhaben, die die Rechtsanwaltschaft betreffen, z. B. hinsichtlich der Möglichkeiten zur Einlegung von Rechtsmitteln, und gibt seine Stellungnahme sowohl im Rahmen von Verbändeanhörungen in den zuständigen Ministerien als auch bei Anhörungen im Landtag ab. Zu diesem Zweck stimmt er sich mit den Vorständen der 25 Mitgliedsvereine ab, um möglichst mit einer Stimme zu sprechen und die Vielfalt der im Flächenland Baden-Württemberg tätigen Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zu berücksichtigen.
Mit der Änderung der Regelungen zur Bauvorlagenberechtigung erfolgt eine Angleichung der LBO an die Vorgaben der Berufsanerkennungsrichtlinie (EG 2005/36). Ergänzend werden redaktionelle Änderungen des Bauprodukte-Marktüberwachungsdurchführungsgesetzes (BauPMÜDG) sowie des Gesetzes zu dem Abkommen über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBtAbkG) vorgenommen.
Der Anwaltsverband Baden-Württemberg hat dazu am 18.09.2024 eine kritische Stellungnahme bei der Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Razavi MdL abgegeben. Er sprach sich insbesondere gegen die Verkürzung von Rechtsschutzmöglichkeiten aus. Er bezweifelte, dass eine Verbesserung und Beschleunigung von Baugenehmigungsverfahren allein dadurch eintreten soll, dass man den Rechtsschutz durch die Beschränkung von Widerspruchsmöglichkeiten (in Art. 3 des Gesetzentwurfs) und nachbarlicher Einwendungsfristen (§ 55 LBO) verkürzt, wenn die eigentlichen Probleme der langen Verfahrensdauern doch eher beim allseits konstatiertenDas Staatsministerium BW gab dem Anwaltsverband BW im Rahmen der Verbändeanhörung Gelegenheit zur Äußerung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Verfassungsgerichtshof gemäß Nr. 5.3.2 der Verwaltungsvorschrift der Landesregierung und der Ministerien zur Erarbeitung von Regelungen (VwV Regelungen).
Der Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg wurde bisher als eigenständiges Verfassungsorgan von den bestehenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften über die elektronische Aktenführung in der Justiz und den elektronischen Rechtsverkehr nicht erfasst. Dementsprechend arbeitete er bislang ausschließlich mit Papierakten und ohne die Möglichkeit einer elektronischen Dokumentenübermittlung; Rechtssuchende können sich derzeit ausschließlich auf dem Postweg oder per Fax an den Verfassungsgerichtshof wenden. Das erscheint nicht mehr zeitgemäß.
Deshalb sollen mit dem Gesetzentwurf die rechtlichen Grundlagen für eine elektronische Aktenführung sowie die Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs beim Verfassungsgerichtshof für das Land Baden-Württemberg geschaffen werden. Die Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zum elektronischen Rechtsverkehr und zur elektronischen Aktenführung sollen in ihrer jeweils geltenden Fassung auf Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof für entsprechend anwendbar erklärt werden.
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