rechts- und berufspolitische Gespräche

Jahresgespräche mit dem Justizministerium

Traditionell trifft sich der Vorstand des Anwaltsverbandes Baden-Württemberg im Beisein der Präsidenten der vier regionalen Rechtsanwaltskammern (Stuttgart, Tübingen, Karlsruhe und Freiburg) jährlich mit der oder dem Justizminister/in von Baden-Württemberg. In diesem "Jahresgespräch" werden die aktuellen berufsrechtlichen und justizorganisatorischen Fragen besprochen. Die Mitglieder der Anwaltsvereine können deswegen rechtzeitig zuvor ihre Anliegen, wie Ausstattung der Geschäftsstellen bei den Gerichten oder Abrechnungsfragen mit der Staatskasse, dem Anwaltsverband mitteilen, damit sie dort aufgegriffen werden können. Entsprechende Hinweise können gern an die Geschäftsführerin des Anwaltsverbandes Syndikusrechtsanwältin Kathrin Eisenmann gegeben werden.

Das nächste Gespräch ist für den 4. Dezember 2024 vorgesehen.

Informationsgespräche eJustice mit dem Justizministerium

Seit der Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs (ERV) besteht der "Arbeitskreis eJustice", in dem Vertreter der 4 regionalen Rechtsanwaltskammern, des Anwaltsverbandes BW und des Justizministeriums BW sich über die Weiterentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs regelmäßig austauschen und versuchen, erkannte Schwachstellen zu beheben. Da die Ausgestaltung vor allem justizseitig vorangetrieben wird, ist es besonders wichtig, dort die Belange der Anwaltschaft, wie technische Anforderungen und Anbindung an Kanzlei-Software, einzubringen. Entsprechende Hinweise und Anregungen können an das Vorstandsmitglied RA Frank Röthemeyer (Balingen) sowie die Geschäftsführerin Kathrin Eisenmann gegeben werden, die dort für den Anwaltsverband regelmäßig teilnehmen.

Das nächste Gespräch ist für den 18. Juli 2024 vorgesehen.

Gespräche mit den Landtagsfraktionen

In lockeren Abständen oder anlaßbezogen trifft sich der Vorstand des Anwaltsverbandes BW mit den jeweiligen Arbeitskreisen "Recht und Verfassung" oder "Digitalisierung, innere Sicherheit und Migration" der Landtagsfraktionen. Dabei geht es z. B. darum, die Anliegen der Anwaltschaft an einen funktionierenden Rechtsstaat vorzutragen und gesetzgeberischen Handlungsbedarf aufzuzeigen.

Ein Gespräch mit dem Arbeitskreis "Recht und Verfassung" der CDU-Landtagsfraktion ist für den 12. Juni 2024 vorgesehen.

 

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