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Ohne Rechtsanwaltsfachangestellte (ReFa) oder Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte (ReNo) funktioniert – fast – kein Anwaltsbüro. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Menschen vor Gericht fair behandelt werden und ihr Recht bekommen. Die Branche ist krisenfest und bietet zahlreiche Einblicke in unterschiedlichste Lebenswirklichkeiten der Mandanten. So kann man sich gezielt bei einer Kanzlei bewerben, die das Rechtsgebiet betreut, das Einen interessiert, z. B. Strafrecht, Familienrecht, Miet-, Arbeits-, Umwelt- oder Verkehrsrecht.
Rechtzeitig bei der Wunschkanzlei bewerben!
Wollen Sie eine anerkannte Ausbildung als Rechtsanwaltsfachangestellte absolvieren, so läuft die Bewerbungsfrist häufig schon ein Jahr vor dem eigentlichen Beginn der Ausbildung (im August/September) ab. Dies bedeutet, dass Sie schon vor Ihrem Schulabschluss nach Ausbildungsstellen suchen sollten. Anwaltskanzleien können sehr unterschiedlich sein, z. B. groß oder klein, international oder bodenständig. Es empfiehlt sich daher schon ab der 8. Klasse während der Schulferien mal ein freiwilliges Praktikum, z. B. für 1 Woche, in der einen oder anderen Kanzlei zu machen, um zu sehen, welche Kanzlei einem gefällt.
Die duale Berufsausbildung wird insbesondere durch das Berufsbildungsgesetz (BBiG) und die "ReNoPat-Verordnung" mit Ausbildungs-Rahmenplan geregelt.
In der Regel dauert die Ausbildung 3 Jahre. Verkürzungen sind möglich.
Seit dem 1.1.2020 steht auch der Weg zu einer Teilzeitausbildung gemäß § 7a BBiG grundsätzlich allen Auszubildenden offen. Das eignet sich z. B. für jemanden, der einen anderen Menschen betreuen muss, gesundheitliche Einschränkungen oder noch andere Verpflichtungen hat. Natürlich verlängert sich in solchen Fällen der Ausbildungszeitraum. Aber das Wichtigste ist in der heutigen Zeit, überhaupt einen qualifizierten Beruf zu erlernen. Das Wissen aus diesem Beruf wird einem das ganze Leben nützen.
Gesetzlich wird kein bestimmter Schulabschluss vorausgesetzt, ideal wären aber ein mittlerer Schulabschluss/Realschule, die allgemeine Hochschulreife oder ein Fachabitur.
Bevor es mit der Ausbildung losgeht, muss der Ausbildungsvertrag bei der jeweiligen Rechtsanwaltskammer eingetragen werden. Sie unterstützt bei der ordnungsgemäßen Ausbildung, z. B. mit zusätzlichen Seminaren und Ausbildungsberatern, neben dem Berufsschulbesuch. Sie nimmt auch die Prüfung ab.
Die besten Informationen rund um den Ausbildungsberuf findet man auf den Internetseiten des Deutschen Anwaltvereins "Ein Job für kluge Köpfe".
Als ReFa / ReNo ist man z. B. verantwortlich für:
Man sollte folgende Eigenschaften mitbringen:
Hat man die Ausbildung abgeschlossen und merkt, dass man noch mehr erreichen möchte, kann man nach zwei Jahren im Job eine Fortbildung besuchen und eine Prüfung als Geprüfte/r Rechtsfachwirt/in oder als Notarfachwirt/in ablegen. Der Beruf ist auch bei Gerichten, Ämtern, Unternehmen, Verbänden und Versicherungen sehr gefragt. Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte können sich auch z. B. mit einem Sekretariatsservice für Anwaltskanzleien und Notariate selbstständig machen. Auch als Franchise-Nehmer bieten sich Möglichkeiten, z. B. durch die Übernahme eines Unternehmens für Büromanagement.
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