Anwaltliche Beratungsstellen

Schon Ende der 70er Jahre haben die damaligen Vorstandsmitglieder des Anwaltsverbandes BW sich für die Einrichtung anwaltlicher Beratungsstellen bei verschiedenen Amtsgerichten in Baden-Württemberg eingesetzt. Dazu hat der Anwaltsverband eine Rahmenvereinbarung mit dem Justizministerium BW abgeschlossen. Darauf basierend konnten die lokalen Anwaltsvereine mit ihren jeweiligen örtlichen Amtsgerichten mit eigenen Vereinbarungen solche Beratungsstellen gründen. Ein Anwalt erhält für die Tätigkeit in der Beratungsstelle bisher nur einen geringen Stundensatz als "Aufwandsentschädigung". Mit den anwaltlichen Beratungsstellen leisten die Anwälte also einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag zum "Zugang zum Recht", indem sie Personen ohne viel Geld unkompliziert Rechtsrat erteilen.  

  • Anwaltliche Beratungsstellen im Sinne von § 3 Absatz 1 Satz 3 des Beratungshilfegesetzes gibt es in Baden-Württemberg bei folgenden Amtsgerichten:

- Albstadt, jeden 1. Donnerstag im Monat (Präsenzberatung) zwischen 15.00 Uhr und 17.00 Uhr im AG Albstadt, in Zi. 005 / EG

- Esslingen, jeden Mittwoch von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr im Amtsgericht Esslingen, Ritterstraße 8, 73728 Esslingen

- Freiburg, montags von 9.00 bis 12.00 Uhr und mittwochs von 13.00 bis 16.00 Uhr, im Anwaltszimmer des Amtsgerichts Freiburg, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg.

- Heidelberg,

- Karlsruhe, jeden Mittwoch zwischen 13:00 Uhr und 15:00 Uhr im Anwaltszimmer des Amtsgerichts Karlsruhe, Lammstraße 1-5, Zimmer 202

- Konstanz, unregelmäßig mittwochs, Landgericht Konstanz, Torgasse 6, 1. OG Zimmer 1.03, von 13:00 bis 17:00 Uhr (vorher auf die Homepage des AV im LG-Bezirk Konstanz schauen)

- Ludwigsburg, donnerstags 15.00 - 16.30 Uhr

- Mannheim, donnerstags zwischen 13.00 - 16.30 Uhr in den Räumen des Amtsgerichts Mannheim

- Nürtingen, jeden Donnerstag von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Amtsgericht Nürtingen, Neuffener Straße 28, 72622 Nürtingen

- Reutlingen,

- Schwäbisch Gmünd, jeden 1. und 3. Montag eines Monats ab 14:00 Uhr, im AG Schwäbisch Gmünd, Rektor-Klaus-Straße 21, im Raum: 0.25

- Singen, unregelmäßig mittwochs, Amtsgericht Singen, Altbau (vorderes Gebäude), Sitzungssaal Nr.17, ab 16:00 bis 18:00 Uhr (vorher auf die Homepage des AV im LG-Bezirk Konstanz schauen)

- Sinsheim,

- Stuttgart - Bad Cannstatt, mittwochs 14.00 - 16.00 Uhr

- Stuttgart, dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr, im Zimmer 13 im EG (Hauptgebäude)

- Tübingen,

- Villingen-Schwenningen , freitags oder samstags nach Vereinbarung

Bitte wenden Sie sich wegen weiterer Einzelheiten (z. B. Informationen über Sprechstundenzeiten, Kapazitäten etc.) an das jeweilige Amtsgericht oder den entsprechenden örtlichen Anwaltverein.

In der Regel muss für die unentgeltliche Beratung durch einen Anwalt die finanzielle "Bedürftigkeit" durch Vorlage eines Bescheids über den Bezug von Sozialleistungen (z. B. Rente, Bürgergeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld, etc) nachgewiesen werden.

In der Beratungsstelle kann ein Anwalt oft nur eine "Anfangsberatung" von wenigen Minuten leisten, damit alle Wartenden auch eine Chance auf kostenlosen kompetenten Rechtsrat bekommen. Er kann z. B. Tipps geben, welche Fristen zu wahren oder wo Rechtsmittel einzulegen sind.

Für die Beratung ist es hilfreich, einschlägige Dokumente, wie Verträge oder Bescheide, mitzubringen. Falls der Anwalt erkennt, dass weitere rechtliche Beratung oder Vertretung sinnvoll ist, kann er die weitere Vorgehensweise aufzeigen.

  • Inzwischen gibt es auch immer mehr lokale "Häuser des Jugendrechts", in denen kostenfreie rechtliche Beratung für Jugendliche angeboten wird, z. B.

    durch den Anwaltverein Offenburg, Straßburger Straße 7. Sprechstunde ist dort jeden zweiten Mittwoch (ungerade Kalenderwochen) von 15:00 bis 17:00 Uhr.

    durch den Anwaltverein Esslingen: Kostenlose Erstberatung für Kinder und Jugendliche:
    Jeden zweiten und vierten Mittwoch im Monat, von 16.30 bis 17.30 Uhr im Jugendbüro Esslingen, Maille 4, 73728 Esslingen
    Tel. +49 (711) 93 27 78 - 78, E-Mail: info@esslinger-anwaelte-beraten-jugendliche.de
    Anmeldungen können auch über das Jugendbüro Esslingen erfolgen:
    Tel. +49 (711) 35 38 - 44, E-Mail: jugendbuero-esslingen@gmx.de
  • Ist in außergerichtlichen Angelegenheiten eine weitergehende Beratung nötig, können Bürger mit geringem Einkommen und bei Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen des Beratungshilfegesetzes (wie keine Rechtsschutzversicherung) einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe bei einem Anwalt bekommen. Der Eigenanteil, der dabei an den Rechtsanwalt zu entrichten ist, beträgt derzeit 15 Euro.

    Den Berechtigungsschein erteilt das für Ihren Wohnort zuständige Amtsgericht. Beim Amtsgericht berät Sie der zuständige Rechtspfleger bei der Rechtsantragstelle. Bürger mit einer Postleitzahl zwischen 70372 bis 70499 gehören z. B. zum Gerichtsbezirk des Amtsgerichts Bad Cannstatt und müssen Beratungshilfe dort beantragen.

    Was Sie zur Rechtsantragsstelle für den Berechtigungsschein mitbringen müssen:

 Ausweisdokumente (gültiger Personalausweis, Reisepass oder andere Identifikationsdokumente),
 Einkommensnachweis, z. B. Lohnabrechnung, Rentenbescheid, Sozialhilfebescheid, ALG-Bescheid etc.,
 Belege über die laufenden Kosten/Ausgaben, wie z. B. Mietvertrag, vollständige Kontoauszüge der letzten 3 Monate, etc., Sparbücher etc.
 Unterlagen über die Rechtsangelegenheit, wie z. B. Verträge, Kündigung, ablehnender Bescheid, Unfallereignis, Mietnebenkostenabrechnung, etc.

 

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