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AnwaltsVerband Baden-Württemberg
im Deutschen AnwaltVerein e.V.
Darstellung der drei Löwen des Baden-Württembergischen Wappens

Projekt "Rechtsstaat macht Schule"

Über Jahre hinweg hat der Vorstand des Anwaltsverbandes mit den verschiedenen Landtagsfraktionen gesprochen, um ein Projekt "Anwälte in Schulen" auf den Weg zu bringen. Dabei sollte es darum gehen, dass in den Schulen von Baden-Württemberg auch Rechtskundeunterricht, so wie es dies in Nordrhein-Westfalen oder Hessen schon seit Jahren gibt, angeboten wird. Der Anwaltsverband wollte damit insbesondere auf die Errungenschaften der derzeitigen Verfassung, wie Grundrechte, Demokratie und Rechtsstaat, aufmerksam machen. 

Insbesondere beim - Anfang 2019 leider verstorbenen - Landtagsabgeordneten Bernhard Lasotta (CDU, Arbeitskreis "Recht und Verfassung") und seinem damaligen parlamentarischen Berater (Staatsanwalt Aniello Ambrosio) ist dieses Anliegen auf offene Ohren gestoßen. In Zusammenarbeit mit dem Staatsministerium, dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration, dem Kultusministerium sowie dem Ministerium der Justiz und für Europa ist daraus nun das Projekt "Rechtsstaat macht Schule" entstanden.

Allen Klassen der Sekundarstufe I aller weiterführenden Schulen (Jahrgangsstufen 8 und 9) wird nun dieses Projekt angeboten. Es soll der Information über Aufgaben und Arbeitsweise der Polizei und der Justiz dienen und die Akzeptanz von rechtsstaatlichen Entscheidungen stärken. Gleichzeitig sollen die zugrundeliegenden zentralen Rechts- und Verfassungsnormen vermittelt werden.

Die nun leider recht strafrechtslastigen Inhalte wurden - bedauerlicherweise ohne Einbindung der Anwaltschaft - vom Landesjustizprüfungsamt entwickelt.

Dozenten aus der Polizei, der Justiz sowie der Anwaltschaft übernehmen - im Beisein der Lehrfachkraft - eine Unterrichtsreihe von 3 Projektstunden (jeweils 2 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten) im Gemeinschaftskundeunterricht. Die Projektstunden können über mehrere Wochen verteilt oder auch an einem "Projekttag" (dann 8 Unterrichtseinheiten á 45 MInuten) genutzt werden.

Es soll - nach den Vorstellungen der Ministerien - ein strafrechtliches Verfahren - von der Einleitung bis zur Gerichtsverhandlung - mit verschiedenen Rollen durchgespielt werden. Möglich ist auch der anschließende Besuch einer echten Strafgerichtsverhandlung beim örtlichen Gericht. 

Den Schulen wird ein Ansprechpartner vor Ort beim Landgericht zur Verfügung gestellt. Bei den Landgerichten werden auch Dozentenpools gebildet. Allen Dozenten wird vor Aufnahme der Tätigkeit die Teilnahme an einer halbtägigen Qualifizierungsmaßnahme ab Februar 2020 ermöglicht.

Unterrichtsmaterialien und Abrechnungsformulare werden im Internet zur Verfügung gestellt. Die Lehrkräfte erhalten Leitfäden zur Vor- und Nachbereitung.

Weitere Informationen findet man auf den Internetseiten www.justiz-bw.de

(rechts unter "Service")


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Materialien - Rechtsstaat macht Schule

Inzwischen wurden vom Ministerium für Justiz und Europa BW weitere Materialien bereit gestellt.


  • Einen allgemeinen INFORMATIONSFLYER finden Sie hier ...


  • Eine Liste mit ANSPRECHPARTNER und den TERMINEN für die Qualifizierungskurse ab Februar 2020 für die potenziellen Dozenten finden Sie hier ...

    (vom Landgericht Stuttgart ist bereits bekannt, dass wegen Auslastung weitere Termine am 13.02.2020 und 19.03.2020, jeweils um 9.30 Uhr und 14.00 Uhr, angeboten werden, Ansprechpartner ist hier: Herr RiLG Dr. Wollmann, E-Mail: christian.wollmann(at)LGStuttgart.justiz.bwl.de )


  • Ein allgemeines INFORMATIONSBLATT für Dozenten und Schulen zum Projekt, das viele typische Fragen beantwortet, finden Sie hier ...


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