Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte Baden-Württemberg wurde 1985 - unter Beteiligung einiger Vorstandsmitglieder des 1976 gegründeten Anwaltsverbandes BW - als Körperschaft des Öffentlichen Rechts errichtet. Sie ist eine Form der freiberuflichen Selbstverwaltung und unterliegt der Aufsicht durch Landesministerien. Das Versorgungswerk ist zuständig für die Pflichtversorgung bezüglich der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversorgung für die derzeit ca. 16.000 Mitglieder.
Die berufsständische Versorgung gehört ebenso wie die gesetzliche Rentenversicherung und die Beamtenversorgung zur Regelsicherung der "1. Säule". Als "2. Säule" bezeichnet man die betriebliche Altersversorgung und als "3. Säule" die ergänzende private Absicherung, etwa durch Lebensversicherungen oder Wohneigentum.
In Baden-Württemberg gibt es derzeit 5 Versorgungswerke für verkammerte Freie Berufe. Neben dem für Rechtsanwälte, das für Steuerberater, das für Architekten, das für Ingenieure und das für Ärzte/Zahnärzte/Tierärzte. Zum 1.01.2018 soll - aufgrund der Grundbuchs- und Notariatsreform - noch ein neues für Notare entstehen.
Die bundesweit derzeit 89 bestehenden Versorgungswerke, darunter auch solche für Wirtschaftsprüfer oder Apotheker, haben sich in der seit 1973 bestehenden Arbeitsgemeinschaft berufsständischer Versorgungseinrichtungen (ABV) zusammen geschlossen. Ausführliche Informationen zur ABV erhalten Sie auf deren Internetseiten unter www.abv.de
Das Versorgungswerk der Rechtsanwälte Baden-Württemberg basiert auf dem Rechtsanwaltsversorgungsgesetz (RAVG BW) von 1984. Ausführliche Informationen über das Versorgungswerk der Rechtsanwälte BW, wie etwa seine Satzung, erhalten Sie auf den Internetseiten des Versorgungswerks unter www.vw-ra.de
Das Gesetzgebungsvorhaben kann auf dem Beteiligungsportal Baden-Württemberg bis zum 15.01.2018 kommentiert werden.
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