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AnwaltsVerband Baden-Württemberg
im Deutschen AnwaltVerein e.V.
Darstellung der drei Löwen des Baden-Württembergischen Wappens

Große Justizreform 1999/2000

 

  • Stellungnahme des Anwaltsverbandes von Januar 2000

Der Verband fordert, erst zu überprüfen, ob der angebliche Reformbedarf, z. B. hinsichtlich von Einschränkungen des Berufungszugangs, besteht. Er bezweifelt, dass durch die vorgeschlagenen Maßnahmen eine Beschleunigung von Gerichtsverfahren oder Kosteneinsparungen erzielt werden können. Der Verband verweist auf die eher negativen Erfahrungen mit der seit 1.01.1997 in Kraft getretenen 6. Novelle der VwGO.

Die ausführliche Stellungnahme können Sie hier nachlesen.

 

  • Vorschläge des Justizministeriums

Gedacht ist bei der Großen Justizreform u. a. daran, eine möglichst weitgehende Vereinheitlichung der Gerichtsverfassungen und der Prozessordnungen für alle Gerichtsbarkeiten vorzunehmen. Dies würde zu einer Vereinheitlichung der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Verfahrensrechts und damit zu größerer Rechtssicherheit führen.

Ein zentraler Punkt der Justizreform sei auch die so genannte "funktionale Zweigliedrigkeit". Die funktionale Zweigliedrigkeit im Bereich der Zivilgerichtsbarkeit hätte danach folgenden Inhalt:

 -          Die Berufung wird künftig generell an das Erfordernis der Zulassung durch das Ausgangs- oder das Berufungsgericht geknüpft. Die Frage ist, welche Berufungszulassungsgründe für den Zivilprozess hierbei maßgeblich sein sollten. Gedacht werden könnte etwa an eine Übernahme der für den Verwaltungsprozess maßgeblichen Berufungszulassungsgründe.

-          Die Parteirechtsmittel der Revision und der Rechtsbeschwerde bleiben in der Zivilgerichtsbarkeit erhalten, sind allerdings nur als Zulassungsrechtsmittel auszugestalten.

Im Bereich der Strafgerichtsbarkeit ist u. a. vorgesehen, die Sprungrevision abzuschaffen und die Revision gegen ein landgerichtliches Berufungsurteil vom Erfordernis der Zulassung abhängig zu machen. Es steht auch eine effektivere Strafverfolgung durch Konzentration und Schwerpunktsetzungen in der Strafrechtspflege mit auf der Tagesordnung.

Im Zuge der Justizreform soll als eine der Maßnahmen des Gesamtkonzepts die außergerichtliche Streitbeilegung gefördert werden.

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Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben

Änderung des Polizeigesetzes (11.03.2010)

Neues Hinterlegungsgesetz auf Landesebene (19.10.2009)

Digitalisierung und Konzentration der Grundbuchämter (22.10.2008)

Versammlungsgesetz (15.10.2008)

Juristenausbildung (14.05.2008)

Landesjustizkostengesetz/
Privatunternehmen
(06.05.2008)

Landesrichtergesetz (31.07.2007)

Straftäterunterbringungsgesetz/
nachträgliche Sicherungs-verwahrung (10.01.2001)

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