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AnwaltsVerband Baden-Württemberg
im Deutschen AnwaltVerein e.V.
Darstellung der drei Löwen des Baden-Württembergischen Wappens

Kostenrechtsmodernisierung

Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. KostRMoG) 

  • Das Kostenrechtsmodernisierungsgesetz ist zum 1. August 2013 in Kraft getreten. Anwälte können bei der Abrechnung von Mandaten, die ab dem 1. August 2013 angenommen wurden, die neuen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zugrunde legen.

    Das Gesetz bringt auch eine Anhebung der Gerichtsgebühren mit sich.

  • Der Anwaltsverband Baden-Württemberg hat am 24. Februar 2012 seine Stellungnahme abgegeben.

    Der Anwaltsverband begrüßt die geplante Anhebung der Rechtsanwaltsgebühren, die seit 18 Jahren nicht erfolgt ist. Er regt Verbesserungen bei der Neustrukturierung der Tabelle nach § 13 RVG an. Außerdem setzt er sich für die Einführung einer Terminsgebühr bei weiteren Beweisaufnahmeterminen und eine zusätzliche Verfahrensgebühr in Streitverkündungsfällen ein. Ein Hauptbevollmächtigter sollte zukünftig eine Terminsgebühr von 0,5 erhalten. Schließlich regt er die Einführung von Verfahrensgebühren für Urteilsergänzungsanträge, Gehörsrügen und Tatbestandsberichtigungsanträge an.

    Zur Stellungnahme ...


  • Das Bundesministerium der Justiz hat im November 2011 den schon seit Längerem angekündigten Referentenentwurf für ein Zweites Kostenrechtsmodernisierungsgesetz übermittelt und um Stellungnahme gebeten. Der Entwurf sieht unter anderem Änderungen im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor.


    Zum Referentenentwurf ...


    Durch das Gesetz soll die Kostenordnung durch ein modernes Gerichtskosten- und Notarkostengesetz und die Justizverwaltungskostenordnung durch ein Justizverwaltungskostengesetz ersetzt werden. Der Entwurf ist ein wesentlicher Teil der Kostenstrukturreform, deren wichtigstes Ziel die Vereinfachung des Kostenrechts sei.

    Die mit dem Kostenrechtsmodernisierungsgesetz im Jahr 2004 neustrukturierten Gesetze, insbesondere das Justizvergütungs. und -entschädigungsgesetz (JVEG) und das RVG, sind einer ersten Überprüfung unterzogen worden und sollen in einzelnen Bereichen strukturelle Korrekturen erfahren. Auch die erste Überprüfung des Gesetzes über Gerichtskosten in Familiensachen aus dem Jahr 2008 führt zu Korrekturen. Außerdem sollen die Gebühren und Honorare in unterschiedlichem Maß angehoben werden. Das Inkrafttreten ist für Juli 2013 vorgesehen.

 

 

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