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AnwaltsVerband Baden-Württemberg
im Deutschen AnwaltVerein e.V.
Darstellung der drei Löwen des Baden-Württembergischen Wappens

Landesjustizkostengesetz (LJKG)

  • Stellungnahme des Anwaltsverbands vom 3. September 2012

    Der Anwaltsverband hält die Erhebung bundeseinheitlicher Gebühren grundsätzlich für sinnvoll, fordert aber, den Datenschutz zu beachten.

    Er spricht sich gegen die Erweiterung der Kostenschuldnerschaft, nach dem Vorbild des § 128c KostO, aus.

  • Gesetzentwurf zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes (LJKG) und des Polizeigesetzes (PolG)

    Mit dem Gesetzentwurf soll die Einführung bundeseinheitlicher Gebühren für die Einsichtnahme in das elektronisch geführte Schuldnerverzeichnis unter www.vollstreckungsportal.de  ab 1.1.2013 ermöglicht werden.

  • Stellungnahme vom 06.05.2008 - Forderungsmanagement für die Justiz – Beteiligung von Privaten im Bereich niedergeschlagene Forderungen und Abwicklung der Prozesskostenhilfe

    Der Verband verweist darauf, dass die Ausfallquote der Landesoberkasse bei lediglich vier Prozent liegt, während sie bei Unternehmen regelmäßig deutlich höher ist. Der datenschutzrechtliche Eingriff erscheint daher unverhältnismäßig. Die Maßnahmen des regulären Forderungseinzugs (Mahnverfahren, Zwangsvollstreckung) könnte die Landesoberkasse genauso gut ergreifen wie Unternehmen. Die Bestimmungen des BDSG seien nicht vergleichbar mit beispielsweise § 49 b BRAO; es ist jedoch ein mindestens so hohes Schutzniveau zu verlangen. Die Weitergabe der Daten an Dritte (Schufa) ist kaum zu beherrschen.
     

  • Gesetzentwurf der Landesregierung vom 24.06.2008
    Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes sowie zur Anpassung von Rechtsvorschriften 

    Private Inkasso-Unternehmen sollen in einem dreijährigen Versuch beim Forderungseinzug der Justiz (100 000 niedergeschlagene Forderungen der Landesoberkasse mit einem Wert von rund 25 Mio. Euro sowie PKH-Fälle) beteiligt werden. Die Unternehmen erhalten nur im Erfolgsfall Geld. Das Justizministerium erhofft sich durch eine Effektivitätssteigerung Mehreinnahmen. Dazu sollen mit dem Gesetz die entsprechenden datenschutzrechtlichen Grundlagen geschaffen werden.

  • Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses vom 25.09.2008 zum Gesetzentwurf der Landesregierung - Gesetz zur Änderung des Landesjustizkostengesetzes sowie zur Anpassung von Rechtsvorschriften

    In der Diskussion äußerte die SPD-Fraktion Ängste vor einem Datenmissbrauch durch die Privatunternehmen. Die Übertragung der Bewährungs‑ und Gerichtshilfe auf einen privaten Träger habe keine Effektivitätssteigerung gebracht. Das Justizministerium ist der Auffassung, dass die Inkasso-Unternehmen in technischer und personeller Hinsicht besser ausgestattet seien als die staatlichen Stellen. Sie verfügten bereits über einen enormen Datenbestand.


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Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben

Stellungnahme vom 10.02.2011 zur Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsverordnung (JAPrO)  

Stellungnahme vom 15.12.2010 zum Gesetz zur Änderung von § 522 ZPO

Stellungnahme zur Lockerung des Bezirksschutzes bei Gerichtsvollziehern (20.09.2010)

Stellungnahme zum Mediationsgesetz (17.09.2010)

erforderliche Änderung des Polizeigesetzes (11.03.2010)

Neues Hinterlegungsgesetz auf Landesebene (19.10.2009)

Digitalisierung und Konzentration der Grundbuchämter (22.10.2008)

Versammlungsgesetz (15.10.2008)

Juristenausbildung (14.05.2008)

Landesjustizkostengesetz/
Privatunternehmen
(06.05.2008)

Landesrichtergesetz (31.07.2007)

Straftäterunterbringungsgesetz/
nachträgliche Sicherungs-verwahrung (10.01.2001)

Große Justizreform 1999/2000

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