Logo des Deutschen AnwaltVerein
AnwaltsVerband Baden-Württemberg
im Deutschen AnwaltVerein e.V.
Darstellung der drei Löwen des Baden-Württembergischen Wappens

Juristenausbildung

  • Stellungnahme des Anwaltsverbandes vom 11. Dezember 2018

    Der Anwaltsverband hat die beabsichtigten Änderungen in der Juristenausbildungs- und Prüfungsverordnung (JAPrO BW) sowie deren Neufassung weitgehend befürwortet.
    Er hat Ergänzungen des Prüfungsstoffkatalogs für beide Staatsexamen im Bereich des kollektiven Arbeitsrechts (typische Inhalte von Tarifverträgen), des Besonderen Verwaltungsrechts (Ausländerrecht) sowie Sozialrechts (sog. Seniorenrecht) vorgeschlagen.
    Außerdem hat er weitere mögliche Ausbildungsstellen für das Rechtsreferendariat, wie ein Jugendamt oder die berufsständischen Kammern der Freien Berufe, vorgeschlagen.

  • Verordnungsentwurf des Justizministeriums BW 2018 mit Begründung

    Aufgrund des sog. KOA-Berichts von Herbst 2016 hat das Jurtizministerium BW eine geänderte Juristenausbildungs- und Prüfungsverordnung (JAPrO BW) entworfen und aufgrund zahlreicher redaktioneller Anpassungen eine Neufassung vorgelegt.
    Es ist damit der Expertenmeinung gefolgt, den Katalog des Prüfungsstoffs zu straffen, um Freiraum für die Ausbildung in digitalen Kompetenzen für den elektronischen Rechtsverkehr, e-government oder sog. Legal Tech zu schaffen.

    Der Entwurf basiert auf dem Bericht des Ausschusses der Konferenz der Justizminister zur Koordinierung der Juristenausbildung (KOA) von Herbst 2016.

    Dazu hatte der Deutsche Anwaltverein (DAV) durch seinen Gesetzgebungsausschuss "Aus- und Fortbildung" im Februar 2017 bereits eine Stellungnahme abgegeben (StN 9/2017). Diese ist hier verfügbar.


  • Stellungnahm des Anwaltsverbandes vom 17. Oktober 2014

    Der Anwaltsverband hat die geplanten Änderungen weitestgehend befürwortet, fordert aber weiter die Vermittlung vertiefterer Kenntnisse und Fähigkeiten für den Anwaltsberuf.

  • Anhörungsanschreiben und Entwurf des Landesjustizprüfungsamts vom 4. September 2014

    Die Vorschriften zur Juristenausbildung in Baden-Württemberg sollen erneut modernisiert und an Praxisbedürfnisse angepasst werden. Insbesondere ist die Harmonisierung mit den Vorschriften der anderen Bundesländer, etwa bei der Notenvergabe, oder einem erneuten Prüfungsversuch, beabsichtigt.


  • Stellungnahme des Anwaltsverbands vom 30. November 2012

    Der Anwaltsverband unterstützt die vorgeschlagenen Änderungen, wie etwa die bessere Vereinbarkeit von Familie und Studium, die Unterstützung der Sammlung internationaler Erfahrungen oder die Verbesserung rhetorischer Fähigkeiten, weil auch er sie für erforderlich und sinnvoll hält.
     
  • Entwurf des Justizministeriums einer 4. VO zur Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsverordnung (JAPrO)

    Mit den neu geplanten Regelungen soll das Studium der Rechtswissenschaften an den Fakultäten in Baden-Württemberg attraktiver gestaltet werden. So sind u. a. Erleichterungen bei der "Freischussregelung" für junge Eltern oder Teilnehmer an einem Moot Court vorgesehen.
    Die 3,5-monatige Verwaltungsstation kann künftig auch beim Landesbeauftragten für den Datenschutz absolviert werden.


     
  • Stellungnahme des Anwaltsverbands vom 10.02.2011 zum Verordnungsentwurf des Justizministeriums Baden-Württemberg zur Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPro) vom 29.12.2010 sowie der Verwaltungsvorschrift Ausbildung und der Verwaltungsvorschrift Stoffpläne

    Die beabsichtigten Änderungen, wie beispielsweise die Ermöglichung weiterer Ausbildungsstellen für Referendarstationen oder die Konkretisierung des Prüfungsstoffgebiets Anwaltsrecht, werden überwiegend als sinnvoll erachtet. Der Verband verweist angesichts der Tatsache, dass ca. 80% der Assessoren den Anwaltsberuf ergreifen, auf das zwingend notwendige Erfordernis, die Referendare verstärkt im Kanzleimanagement und unternehmerischem Denken zu schulen. Mit Blick auf die beabsichtigte Einführung des E-Lerarning-Programms ELAN-REF für die Zivil- und Strafrechtsstation verlangt der Anwaltsverband, dass gewährleistet sein müsse, dass die Referendare gut gewappnet für ihre ersten Auftritte im Gerichtssaal sind. Er hält die Möglichkeit zu einem persönlichen Austausch mit Arbeitsgemeinschaftsleitern und Referendarkollegen für eine erfolgreiche Ausbildung für unverzichtbar. 

  • Verordnungsentwurf des Justizministeriums zur Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung vom 29.12.2010


  • Stellungnahme des Anwaltsverbandes vom 14.05.2008 - Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAprO) -
    hier: Anhörung zum Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung

    Der Verband sieht den geplanten Bachelor-Studiengang „Unternehmensjurist“ in Mannheim kritisch. Er hält auch für Juristen, die ausschließlich Unternehmen beraten, die Absolvierung des Vorbereitungsdienstes ‑ mit einer möglichst langen Anwaltsstation ‑ für sinnvoll. Er fordert mit Blick auf § 5 a DRiG eine Mindeststudienzeit, eine verbindliche Festlegung der wirtschaftswissenschaftlichen Inhalte und lehnt eine Beschränkung speziell auf die Uni Mannheim ab.


  • Entwurf vom 26.03.2008
    "Verordnung des Justizministeriums zur Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPrO)"

    In dem Verordnungsentwurf geht es in § 35 a um die Ermöglichung eines Bachelor‑ und Master-Abschlusses (im Rahmen des Bologna-Prozesses) neben dem weiterhin möglichen Ersten Staatsexamen. Es ist ein gestufter Kombinationsstudiengang in Mannheim geplant, in dem Kenntnisse der Rechtswissenschaften (Zivilrecht) zu circa 70 Prozent und wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse zu etwa 30 Prozent vermittelt werden. Außerdem sind Anpassungen an die aktuelle Rechtsprechung sowie an Gesetzesentwicklungen (AGG, „Stalking“) und Veränderungen organisatorischer Art beim Prüfungswesen vorgesehen.

  • Anschreiben des Justizministeriums Baden-Württemberg vom 26.03.2008 mit Begründung "Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung"

    Das Ministerium strebt die Schaffung von Studiengängen an, die eine Abschichtung in zeitlicher Hinsicht und bezüglich des Stoffumfangs beim Ersten Staatsexamen ermöglichen. Gedacht wird auch an eine eventuelle Kombination mit naturwissenschaftlichen Fächern, um die Absolventen im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes besser einsetzen zu können.

     

Seite drucken

Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben

Stellungnahme vom 10.02.2011 zur Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsverordnung (JAPrO)  

Stellungnahme vom 15.12.2010 zum Gesetz zur Änderung von § 522 ZPO

Stellungnahme zur Lockerung des Bezirksschutzes bei Gerichtsvollziehern (20.09.2010)

Stellungnahme zum Mediationsgesetz (17.09.2010)

erforderliche Änderung des Polizeigesetzes (11.03.2010)

Neues Hinterlegungsgesetz auf Landesebene (19.10.2009)

Digitalisierung und Konzentration der Grundbuchämter (22.10.2008)

Versammlungsgesetz (15.10.2008)

Juristenausbildung (14.05.2008)

Landesjustizkostengesetz/
Privatunternehmen
(06.05.2008)

Landesrichtergesetz (31.07.2007)

Straftäterunterbringungsgesetz/
nachträgliche Sicherungs-verwahrung (10.01.2001)

Große Justizreform 1999/2000

AnwaltsVerband Baden-Württemberg im Deutschen Anwaltverein e.V., Olgastraße 35, 70182 Stuttgart,
Telefon 0711 23 65 963, Telefax 0711 23 69 374, info@av-bw.de, www.av-bw.de