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Elektronische Gerichtsakte (eAkte)

 

Zum 31. Juli 2017 will das Ministerium für Justiz und Europa den Pilotversuch mit der elektronischen Gerichtsakte auf das Landesarbeitsgericht (Berufungsinstanz), das Finanzgericht BW und das Verwaltungsgericht Sigmaringen (ab Herbst 2017) ausweiten.

Der Präsident des Anwaltsverbandes, RA Prof. Dr. Peter Kothe, hat dazu in der Radio-Sendung "SWR2 Aktuell" am 28.7.2017, 18.00 Uhr, ein Interview gegenüber dem Moderator Dr. Pascal Fournier gegeben.

Kothe sah zukünftige Vorteile in einer möglichen gleichzeitigen Akteneinsicht aller am Gerichtsverfahren Beteiligten zum jeweils aktuellen Stand mittels des geplanten Akteneinsichtsportals. Er forderte aber bundesweite einheitliche Standards, etwa bei den Datei-Formaten. Er machte auf Sicherheitsrisiken aufmerksam, die dadurch entstehen könnten, dass nicht nur Gerichte, Behörden und Rechtsanwälte das System nutzen würden, sondern auch Dritte, wie Sachverständige oder Naturparteien. Er mahnte deswegen entsprechende Sicherheitsvorkehrungen an.

Das gesamte Interview können Sie hier nachhören ...(Titel "Diesel Fahrverbote", ab 15. Minute)

Justizminister Guido Wolf kündigte am 28.7.2017 an, dass zukünftig auch Verfahrensbeteiligte per Video-Konferenz an einer Gerichtsverhandlung teilnehmen könnten. Auch die Sichtung von Beweismitteln könnte per Kamera erfolgen. Nach einer EU-weiten Ausschreibung würde die Software VIS der Firma PDV-System aus Erfurt eingesetzt werden. Bisher werde die eAkte in 4 Kammern am Landgericht Mannheim und 9 Kammern am Arbeitsgericht Stuttgart eingesetzt. Seit Anfang Juli 2017 teste auch das Sozialgericht Karlsruhe die eAkte. Ab 2018 solle die gesamte Arbeitsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg und ab 2020 alle Gerichte die eAkte nutzen.

weitere Informationen zur eAkte und zum Elektronischen Rechtsverkehr (ERV) findet man auf der Internetseite ejustice-bw.de

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