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AnwaltsVerband Baden-Württemberg
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Darstellung der drei Löwen des Baden-Württembergischen Wappens

Einführung der Psychosozialen Prozessbegleitung zum 1.1.2017

  • Der Anwaltsverband Baden-Württemberg hat - wiederum zusammen mit der beim Deutschen Anwaltverein (DAV) bestehenden Task Force "Anwalt für Opferrechte" - Stellung zum Referentenentwurf des Ministeriums für Justiz und für Europa einer VO zur psychosozialen Prozeßbegleitung im Strafverfahren (AGPsychPbG) vom 14.11.2016 bezogen.

    Die ausführliche Stellungnahme vom 13. Dezember 2016
    finden Sie hier ...

    Die Anwaltsvereine begrüßen die inhaltliche Ausgestaltung der Aus- und Weiterbildungsthemen für psychosoziale Prozeßbegleiter. Sie schlagen aber vor, konkreter festzuschreiben, ob die Aus- und Weiterbildung in Präsenz- oder Fernkursen zu absolvieren ist, wieviel Netto-Unterrichtsstunden erforderlich sind und wie lange ein Lehrgang bzw. praktische Erfahrungen her sein müssen, um im Anerkennungsverfahren berücksichtigt werden zu können. Vorgeschlagen wird ein Zeitpunkt in den letzten 5 Jahren.


  • Das Ministerium für Justiz und Europa BW hat unter dem 14.11.2016 einen Referentenentwurf vorgelegt, der Einzelheiten der Aus- und Weiterbildungsinhalte zum psychosozialen Prozeßbegleiter festlegen soll. Dabei wurde von der Verordnungsermächtigung in § 10 des Ausführungsgesetzes zur psychosozialen Prozessbegleitung in Strafsachen Gebrauch gemacht. Dieses Landesgesetz wurde am 9.11.2016 vom Landtag (Lt-Drs. 16/933) beschlossen.

    Den Referentenentwurf für die VO vom 14.11.2016 mit Begründung finden Sie hier ...

    Die in der Verordnung vorgenommenen Konkretisierungen sollen den bundeseinheitlichen "Mindeststandards der Weiterbildung für die psychosoziale Prozeßbegleitung" entsprechen. Diese wurden zusammen mit den "Mindeststandards für die psychosoziale Prozeßbegleitung" durch eine interdisziplinär besetzte Bund-Länder-Arbeitsgruppe - im Auftrag der Justizministerkonferenz - erarbeitet.

    • gemeinsame Stellungnahme des Anwaltsverbandes Baden-Württemberg und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) durch die Task Force "Anwalt für Opferrechte" vom 9. September 2016 zum Ausführungsgesetz des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung (AGPsychPbG BW)

      Da der DAV bereits die Entstehung des Bundesgesetzes im Jahr 2015 begleitet hat, mehrere Länder, wie Berlin oder Rheinland-Pfalz, ebenfalls entsprechende Landesausführungsgesetze erarbeitet haben und der Berichterstatter zu diesen Fragen (Kollege Dr. Rohne, Heidelberg) aus Baden-Württemberg kommt, wurde eine gemeinsame Stellungnahme beschlossen.

      Der Anwaltschaft ist es dabei insbesondere wichtig, das die Authentizität der Zeugenaussage eines Opfers in der Hauptverhandlung nicht durch eine unprofessionelle Betreuung durch einen Prozessbegleiter beeinträchtigt wird. Aus diesem Grund wird eine sorgfältige Auswahl und Qualifizierung der psychosozialen Prozessbegleiter gefordert.


    • Referentenentwurf des Ministeriums für Justiz und für Europa für ein Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychosoziale Prozessbegleitung im Strafverfahren vom 20. Juli 2016


      Allgemeine Informationen:

      Ab dem 1.01.2017 sollen Opfer von Gewalttaten die Möglichkeit der Beiordnung eines psychosozialen Prozessbegleiters im Strafverfahren erhalten.

      Grundlage dafür bildet der durch das 3. Opferrechtsreformgesetz vom 21.12.2015 geänderte § 406g StPO.

      Bei der psychosozialen Prozessbegleitung handelt es sich um eine besondere Form der nicht rechtlichen Begleitung im Strafverfahren, z. B. bei Vernehmungen von Opfern durch ein Gericht.

      Das Gesetz zur Ausführung des Gesetzes über die psychozoziale Prozessbegleitung in Strafverfahren wurde am 9. November 2016 vom Landtag BW beschlossen.

      Laut einer Pressemitteilung des Ministeriums für Justiz und Europa BW vom 7.12.2016 haben bereits 20 Personen die Ausbildung erfolgreich absolviert, so dass sie zum 1.01.2017 als Prozessbegleiter zur Verfügung stehen können.

      Ein Anbieter von psychosozialer Prozessbegleitung ist die PräventSozial Justiznahe Dienste gGmbH aus Stuttgart. Weitere Informationen werden auf den Internetseiten zeugeninfo.de und ODABS.org (weitere Anlaufstellen für Betroffene) zur Verfügung gestellt.

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