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AnwaltsVerband Baden-Württemberg
im Deutschen AnwaltVerein e.V.
Darstellung der drei Löwen des Baden-Württembergischen Wappens

Landesrichtergesetz

  • Stellungnahme zum Entwurf zur Änderung des Landesrichtergesetzes vom 31.07.2007

    Der Verband begrüßt die neuen Regelungen, weil sie eine bessere Vergleichbarkeit ermöglichen. Er erachtet eine regelmäßige Beurteilung auch derjenigen Richter und Staatsanwälte, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, für sinnvoll. Dies diene der Qualitätssicherung und „Kundenzufriedenheit“.

  • Gesetzentwurf für das Gesetz zur Änderung des Landesrichtergesetzes vom 23.10.2007

    Das dienstliche Beurteilungswesen für die Richter und Staatsanwälte soll in Reaktion auf ergangene Rechtsprechung des BVerwG in der Weise reformiert werden, dass es zukünftig alle vier Jahre feste Stichtage dafür gibt. Für Richter und Staatsanwälte, die bereits über 50 Jahre alt sind, soll dieser vierjährige Turnus (die Regelbeurteilung) allerdings entfallen.

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Stellungnahmen zu Gesetzesvorhaben

Stellungnahme vom 10.02.2011 zur Änderung der Juristenausbildungs- und Prüfungsverordnung (JAPrO)  

Stellungnahme vom 15.12.2010 zum Gesetz zur Änderung von § 522 ZPO

Stellungnahme zur Lockerung des Bezirksschutzes bei Gerichtsvollziehern (20.09.2010)

Stellungnahme zum Mediationsgesetz (17.09.2010)

erforderliche Änderung des Polizeigesetzes (11.03.2010)

Neues Hinterlegungsgesetz auf Landesebene (19.10.2009)

Digitalisierung und Konzentration der Grundbuchämter (22.10.2008)

Versammlungsgesetz (15.10.2008)

Juristenausbildung (14.05.2008)

Landesjustizkostengesetz/
Privatunternehmen
(06.05.2008)

Landesrichtergesetz (31.07.2007)

Straftäterunterbringungsgesetz/
nachträgliche Sicherungs-verwahrung (10.01.2001)

Große Justizreform 1999/2000

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