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AnwaltsVerband Baden-Württemberg
im Deutschen AnwaltVerein e.V.
Darstellung der drei Löwen des Baden-Württembergischen Wappens

Nachbarrechtsgesetz Baden-Württemberg

  • Der Anwaltsverband begrüßt es in seiner Stellungnahme vom 2. Oktober 2013, dass zahlreiche seiner Anregungen, etwa zur angemessenen Entschädigung bei nachträglicher Wärmedämmung von Gebäuden, die zu einem Überbau auf dem Nachbargrundstück führt, in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden.

    Gleichzeitig gibt er aber zu bedenken, dass ein genereller Vorrang des Interesses am erfolgreichen Betreiben von Solaranlagen vor den Interessen des Nachbareigentümers an der Bepflanzung seines Grundstücks mit hochwüchsigen Bäumen nicht angenommen werden kann und fordert, hier eine ausgewogenere Regelung zu finden.

    Das Gesetz wurde am 29. Januar 2014 vom Landtag beschlossen und ist inzwischen Inkraft getreten.

  • Das Justizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Änderung des baden-württembergischen Nachbarrechtsgesetzes erarbeitet. Damit sollen energetische Sanierungen, z. B. das nachträgliche Aufbringen von Dämmplatten an bereits bestehenden Gebäuden, erleichtert werden. Den dann von einem möglichen Überbau betroffenen Grundstücksnachbarn soll eine gesetzliche Duldungspflicht auferlegt werden soweit der Überbau nicht mehr als 30 cm betragen würde. Zu diesem Zweck soll ein neuer § 7c in das Nachbarrechtsgesetz eingefügt werden. Dieser regelt auch die weiteren Voraussetzungen der Duldungspflicht, wie fachmännische Anbringung und Instandhaltung, sowie die Zahlung einer angemessenen Ausgleichszahlung an den betroffenen Nachbarn.

    Zur Ermöglichung des erfolgreichen Betriebs von Solaranlagen im innerstädtischen Bereich sollen auch die Abstands- und Verjährungsregelungen geändert werden. Für bisher gepflanzte höhenunbeschränkte Bäume wird Bestandsschutz gewährt. Bei Neuanpflanzungen sollen zukünftig größere Abstände eingehalten werden, um Verschattungen von Solaranlagen möglichst gering zu halten.  

  • Der Anwaltsverband befürwortet in seiner Stellungnahme vom 15. Mai 2012 zeitgemäße Anpassungen des Nachbarrechtsgesetzes.

    Aus Gründen der Energieeinsparung hält er die Einführung einer gesetzlichen Duldungspflicht des vom Überbau Betroffenen zur Ermöglichung von nachträglichen Wärmedämmmaßnahmen verbunden mit einer sachgerechten unkomplizierten Entschädigungspflicht für den Überbauwilligen ähnlich §§ 912ff BGB für sinnvoll.

    Hinsichtlich des Betriebs von Solaranlagen verweist der Anwaltsverband auf die zu beachtenden Eigentumsrechte des Nachbarn und die bereits bestehenden Regelungen, etwa zu Abstandsflächen, und der bisher ergangenen Rechtsprechung, z. B. zu Lichtimmissionen.  

    Die ausführliche Stellungnahme vom 15. Mai 2012 können Sie hier nachlesen. 



  • Mit Schreiben vom 1. Februar 2012 hat das Justizministerium Baden-Württemberg die vier Rechtsanwaltskammern und den Anwaltsverband nach Reformbedarf im privatrechtlichen Landesnachbarrecht befragt.

    Im Fokus stand dabei die Frage, ob es zur Ermöglichung nachträglicher Wärmedämmmaßnahmen, etwa durch das Aufbringen von Wärmedämmplatten, an bereits bestehenden Gebäuden, die zu einem Überbau auf dem Nachbargrundstück führen würden, einer gesetzlichen Regelung im Nachbarrechtsgesetz (BWNRG) bedarf.

    Eine zweite Fragestellung beschäftigte sich mit dem Thema, ob zur Ermöglichung des Betriebs von Solaranlagen ein Nachbar verpflichtet werden sollte, Verschattungen durch auf seinem Grundstück wachsende Pflanzen mehr einzudämmen.

    Das vollständige Anschreiben können Sie hier nachlesen.

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3. November 2020 - Stellungnahme zum Cybersicherheitsgesetz BW

22. September 2020 - Stellungnahme zur Änderung des Verwaltungsverfahrensgesetzes BW

7. Juli 2020 - Stellungnahme zum Gesetzentwurfs des Kabinetts zum inklusiven Wahlrecht

1. Juli 2020 - Stellungnahme zum Gesetzentwurf der SPD- und FDP- Landtagsfraktionen zum inklusiven Wahlrecht

12. Juni 2020- Stellungnahme zum Gesetzentwurf zur Parlamentarischen Kontrolle der Freiheitsbeschränkungen infolge der Covid-19-Pandemie der FDP/DVP

20. April 2020 - Stellungnahme zur Umsetzung der EU-RL 2016/680 und Änderung weiterer polizeirechtlicher Vorschriften

4. Juli 2019 - Stellungnahme zur Änderung des Landessicherheitsüberprüfungsgesetzes und Landesverfassungsschutzgesetzes BW

13. März 2019 -Stellungnahme zum Verhältnis Unterlassungs- und Beseitigungsanspruch im Wettbewerbsrecht

11. Dezember 2018 - Stellungnahme zur Juristenausbildungs- und Prüfungsverordnung (JAPrO BW) 

14. September 2018- Stellungnahme zum Datenschutz BW im Bereich der Justiz

7. September 2018 - Stellungnahme zur Änderung des Landesverfassungsschutzgesetzes (LVSG BW) u. a.

31. Januar 2018- Stellungnahme zur Neufassung des Landesdatenschutzgesetzes BW

12. Januar 2018- Stellungnahme zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes BW

16. Oktober 2017 - Stellungnahme zur Änderung des Rechtsanwaltsversorgungsgesetzes BW

25. September 2017 -Stellungnahme zur Anerkennung von Gütestellen nach § 794 ZPO

16. August 2017 - Stellungnahme zur Änderung des Naturschutzgesetzes BW

14. August 2017 - Stellungnahme zur Änderung des Verfassungsschutzgesetzes BW und AG zum Artikel-10-GG

8. August 2017 - Stellungnahme zur Novelle des Polizeigesetzes BW (u. a. Videoüberwachung, Spähsoftware, Sprengmittel, Alkoholverkaufsverbot)

7. Juli 2017 -Stellungnahme zur Änderung des Gesetzes über die Gerichte für Arbeitssachen BW

31. März 2017 - Stellungnahmezum Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes

2. März 2017 -Stellungnahme anlässlich des Gesetzentwurfs zur Gewährleistung offener Kommunikation und Identifizierbarkeit (Verschleierungsverbot)

13. Dezember 2016 - Stellungnahme zur Verordnung zur psychosozialen Prozeßbegleitung in Strafverfahren

14. September 2016 - Stellungnahme zur Änderung des Polizeigesetzes - Einsatz von Bodycams

9. September 2016 - Stellungnahme zum Ausführungsgesetz des Landes Baden-Württemberg zur psychosozialen Prozeßbegleitung

8. April 2016 - Stellungnahme zur Änderung des Polizeigesetzes - Einsatz von Bodycams

21. Januar 2016 - Stellungnahme zum Gesetzentwurf für Bürgerbeauftragten

 

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