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AnwaltsVerband Baden-Württemberg
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Darstellung der drei Löwen des Baden-Württembergischen Wappens

Gespräch mit dem Innenminister

links: Verbandspräsident Prof. Dr. Kothe, rechts: Innenminister Gall

Am 9. August 2011 konnte der Verbandspräsident mit dem neuen Innenminister, Reinhold Gall, sprechen.

Der Innenminister sagte zu, § 9a PolG, der die Unterscheidung in absolut und relativ geschützte Berufsgeheimnisträger regele, entsprechend der Forderung des Anwaltsverbandes zu ändern, also dahingehend, dass die Unterscheidung in Strafverteidiger und "normale" Anwälte wieder aufgehoben werde. Man müsse sich allerdings noch etwas gedulden, weil innerhalb des Polizeigesetzes auch noch andere Änderungen erfolgen sollen.  

Zum Thema Vorratsdatenspeicherung (§ 23a PolG) teilte der Minister mit, dass er bereits darüber in Kenntnis gesetzt worden sei, dass gespeicherte Daten bei der Verhinderung von Straftaten und bei der nachträglichen Täterermittlung sehr hilfreich gewesen seien. Das Thema werde in der Regierungskoalition aber unterschiedlich betrachtet. Er sei bei den Speicherfristen, einem Richtervorbehalt und der Datensicherung/-vernichtung gesprächsbereit.

Sodann sprach Prof. Dr. Kothe die Beteiligung im Gesetzgebungsverfahren im Rahmen von Verbändeanhörungen an, weil das Innenministerium hier bisher zurückhaltend war. Herr Gall erwiderte es solle zukünftig selbstverständlich sein, dass Gesetzesentwürfe im Internet zu finden seien und sogar jedermann seine Meinung dazu äußern dürfe. 

Der Innenminister erklärte zum Versammlungsgesetz, man wolle die anstehende Gerichtsentscheidung in der Hauptsache zum Bayerischen Versammlungsgesetz abwarten. Er denke, dass wahrscheinlich im Laufe des Jahres 2012 mit einem baden-württembergischen Referentenentwurf zu rechnen sei.

Der Präsident des Anwaltsverbandes sprach die Forderung des DAV an, Polizisten bei ihren Einsätzen zu kennzeichnen. Herr Gall führte aus, dass aus den aktuellen Debatten um Stuttgart 21 sei zu ersehen, dass die Familien der Polizisten geschützt werden müssen. Bereits im jetzigen Polizeialltag bestehe die Pflicht der Polizisten, auf Nachfrage ihren Namen oder die Dienststelle zu nennen. Der Minister könne sich vorstellen, dass mit einer Art Nummern-System gearbeitet werde, bei dem die Nummern von Einsatz zu Einsatz wechseln.

 

 

 

 

 

 

 

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