Der Parlamentarische Abend

Der Anwaltsverband Baden-Württemberg richtet seit 2008 jährlich einen Parlamentarischen Abend aus. Dazu lädt er die rechts- und innenpolitischen Sprecher der Landtagsfraktionen, weitere juristisch interessierte Abgeordnete sowie die oder den Justizminister/in von Baden-Württemberg zum Gesprächsaustausch ein. Erfahrungsgemäß nehmen auch die Vorstände der 25 örtlichen Anwaltsvereine, der 5 Rechtsanwaltskammern, des Versorgungswerks der Rechtsanwälte BW, Vertreter anderer justiznaher Berufsorganisationen und Freier Berufe, Vertreter der Justiz und die Parlamentarischen Berater der Landtagsfraktionen teil.

Um die Parlamentarischen Abende durchführen zu können, hat sich der Anwaltsverband Baden-Württemberg ins Transparenzregister beim Landtag von Baden-Württemberg eintragen lassen.

Die Veranstaltung erfreut sich regelmäßig großer Beliebtheit, da ein ungezwungener Austausch der verschiedenen, mit unserem Rechtssystem befassten, Berufsgruppen möglich und rechtspolitische Anliegen gut adressiert werden können.  

Der nächste Parlamentarische Abend wird am 15. Oktober 2024 in Stuttgart stattfinden.

 

14. Parlamentarischer Abend 2023

Am 11. Oktober 2023 richtete der Anwaltsverband BW - nach seiner Mitgliederversammlung, in der RA Prof. Dr. Peter Kothe im Amt des Präsidenten erneut bestätigt wurde, seinen Parlamentarischen Abend aus. Dabei konnte er zahlreiche Landtagsabgeordnete sowie die Justizministerin Marion Gentges MdL begrüßen. Der Präsident des Verfassungsgerichtshofs VW und des Verwaltungsgerichtshofs BW Prof. Dr. Malte Graßhof lud die Gäste zur Teilnahme am 74. Deutschen Juristentag (DJT) im September 2024 in Stuttgart ein.

Verbandspräsident Kothe sagte, der Einsatz von KI könne bei der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe (PKH) oder der Erstellung von Kostenfestsetzungsbeschlüssen (KFB) möglicherweise hilfreich sein. Es brauche aber bundeseinheitliche Systeme, z. B. auch bei Videoverhandlungen, weil Anwälte bundesweit aktiv seien. Derzeit herrsche ein digitaler Flickenteppich. Trotz aller Digitalisierung muss die Justiz vor Ort für die Bevölkerung sichtbar sein. Weiterhin müsse ein ausreichender physischer Zugang, z. B. zu den Rechtsantragsstellen, zu alltagstauglichen Öffnungszeiten gewährleistet werden. Wenn KI in der Justiz, wie "OLGA" oder "Codefy", benutzt werde, müsse das transparent erfolgen. Es müsse für die Beteiligten nachvollziehbar sein, wie ein Ergebnis zustandegekommen ist. Hinsichtlich der Dokumentation von strafrechtlichen Hauptverhandlungen wünsche sich der Anwaltsverband Audio-Aufzeichnungen und deren Transkription. Soweit zukünftig "strukturierter Parteivortrag" in einem Basisdokument erfolgen solle, betrachte der Anwaltsverband dies als unzulässigen Eingriff in die freie anwaltliche Berufsausübung. Bei den Neuregelungen zur Geldwäschebekämpfung dürfe man nicht den alten Fehler machen, zwischen Strafverteidigern und "Normalanwälten" unterscheiden zu wollen. Schließlich mahnte Kothe die angemessene Erhöhung der Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) an, weil auch Anwaltskanzleien kostendeckend arbeiten müssten. Das Vorhandensein gut ausgestatteter Anwaltskanzleien mit vernünftig bezahlten Mitarbeiter/innen diene dem Gemeinwohl. Gerade im Bereich PKH/VKH und außergerichtliche Beratungshilfe seien die Gebühren schon lang nicht mehr zumutbar. Das gehe zu Lasten von Betroffenen mit geringem Einkommen. Der "Zugang zum Recht" müsse dem sozialen Rechtsstaat deutlich mehr wert sein.

Justizministerin Gentges MdL betonte, dass beim Einsatz von KI die Endentscheidungen immer noch ein Mensch treffen müsse. Hilfreich habe sich bisher z. B. Übersetzungssoftware erwiesen. Mit OLGA könnten bei den tausenden von "Dieselklagen" am OLG Stuttgart "Stapel" gebildet werden. Mit "JANO" könnten Gerichtsentscheidungen anonymisiert und für die Veröffentlichung vorbereitet werden. Den "strukturierten Parteivortrag" lehne sie ab. Rechtsanwälte sollten die Schriftsätze selbst gestalten. "Codefy" diene beim LG Hechingen dazu, angekündigte Anträge farblich zu hinterlegen. Gerichte müssten erreichbar sein. Beim AG Karlsruhe habe man einen "Bürgerservice Justiz" als zentrale Info-Stelle für alle Anliegen ohne Termin eingerichtet. In den Abendstunden sei eine digitale Erreichbarkeit möglich. Das BMJ entwickele die "digitale Rechtsantragsstelle". Die Amtsgerichte Karlsruhe und Stuttgart sollen hier "Pilotgerichte" werden. Gentges sei für die Anhebung der RVG-Gebühren, habe aber den Landeshaushalt im Blick. Die erhöhten Ausgaben für PKH und VKH würden wohl zur Anhebung der Gerichtskosten führen. Schließlich kündigte sie das Projekt "Zukunftsgerichtet" an.

 

Am 6. Oktober 2021 konnte der Anwaltsverband Baden-Württemberg - nach einer corona-virus-bedingten Pause in 2020 - endlich seinen 12. Parlamentarischen Abend in Stuttgart ausrichten. Der Einladung folgten 15 neu gewählte Landtagsabgeordnete aller fünf Fraktionen mit ihren jeweiligen parlamentarischen Beratern sowie die neue Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL. Sie hatten dort Gelegenheit, mit dem Vorstand des Anwaltsverbandes und den Vorständen seiner örtlichen Mitgliedsvereine, den Präsidenten der Rechtsanwaltskammern, Spitzenvertretern der Justiz und Vertretern der anderen justiznahen Berufsorganisationen, wie der Notare, der Strafvollzugsbeamten oder vereidigten Dolmetscher, ins Gespräch zu kommen. Die Veranstaltung war mit 80 Gästen außerordentlich gut besucht.

Der Präsident des Anwaltsverbandes, RA Prof. Dr. Peter Kothe, begrüßte die zahlreich erschienenen Gäste, insbesondere die Landtagsabgeordneten und Spitzenvertreter der baden-württembergischen Justiz. Weiter begrüßte er die Gäste aus dem Justizministerium, justiznahen Berufsverbänden sowie der Berufskammern und des Versorgungswerks der Rechtsanwälte.

Prof. Kothe sprach sich für das in 2021 neu geschaffene Transparenzregister beim Landtag von Baden-Württemberg aus, das nun besser erkennen lasse, welche Lobbyverbände aktiv seien. Kritisch äußerte sich Prof. Kothe zum Diskussionspapier der Präsidenten der Oberlandesgerichte zur "Modernisierung des Zivilprozesses", insbesondere was die Vorhaben zur Strukturierung des Parteivortrags anbelange. Er erinnerte an die althergebrachte Erkenntnis "form follows function" und legte Wert darauf, dass dies auch weiter für Gerichtsverfahren gelte und nicht etwa umgekehrt. In verfahrensrechtlicher Hinsicht sei auch das hohe Gut des Öffentlichkeitsgrundsatzes zu wahren. Es könne nicht sein, dass im Zuge der Corona-Pandemie immer mehr Videoverhandlungen stattfinden würden, von denen die Öffentlichkeit nur begrenzt Kenntnis erlangen könne. Das Gleiche gelte für Zugangsbeschränkungen zu Gerichtssälen, sei es durch Mengenbegrenzungen oder Ausweiskontrollen.
Mit Blick auf die weitere Einrichtung von "Häusern des Jugendrechts" meinte Prof. Kothe, dass die Ermöglichung schneller Konsequenzen nach kriminellem Verhalten von Jugendlichen sicherlich sinnvoll sei, er aber eine stärkere Einbindung der Anwaltschaft vermisse. Bisher seien dort überwiegend Polizeibeamte, das Jugendamt und Staatsanwälte tätig. Strafverteidiger hätten aber eine ganz wesentliche gesellschaftliche Funktion, die nicht über Bord geworfen werden könne, auch wenn dies etwaige Verfahren mühsamer und langsamer mache. Auch beim 2020 vom Innenministerium BW aufgelegten Bildungsprogramm "Rechtsstat macht Schule" vermisse er eine ausreichend starke Rolle von Anwälten. Schüler sollten nicht nur Polizeibeamte und Staatsanwälte kennenlernen, sondern auch die wichtige rechtsstaatliche Aufgabe von Anwälten. Ein weiteres Beispiel dafür, dass die Politik zunehmend die wichtige Rolle der Anwaltschaft übersehe, sei das Projekt des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz "LandFrauenGuides" von 2019. Hier soll der Deutsche Landfrauenverband mit der Verbraucherzentrale Bayern ehrenamtliche Verbraucherschutzberatung in den ländlichen Raum bringen. Rechtsberatung obliegt aber primär der juristisch eigens dafür langjährig und hochwertig ausgebildeten Anwaltschaft, was sich auch im Rechtsdienstleistungsgesetz widerspiegele. Es sei daher sinnvoller, die bereits existierenden "anwaltlichen Beratungsstellen" auszubauen, um die Rechtsberatungsqualität zu wahren.

Die Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges MdL erwiderte darauf, dass zu ihrem Verständnis vom Rechtsstaat alle Organe der Rechtspflege gehören, also auch die Rechtsanwälte. Im "Haus des Jugendrechts" in ihrer Heimatregion sei ihre Kanzleikollegin immer wieder tätig.
Sie habe Verständnis für die Vorbehalte des Anwaltsverbandes gegen den von den OLG-Präsidenten ins Spiel gebrachten strukturierten Vortrag, sehe aber auch, dass man Lösungen für die neuartigen Masseverfahren vor den Land- und Oberlandesgerichten finden müsse, etwa hinsichtlich der "VW- und Daimler-Diesel-Klagen". Auch beim Verwaltungsgerichtshof in Mannheim als Zweiter Instanz seien nun ca. 600 Klagen gegen die Corona-Verordnungen des Landes angekommen. Ebenso seien Ordnungswidrigkeitsverfahren enorm angestiegen. 25% davon hätten einen Bezug zu Corona-Regelungen. Im Bereich der Ahndung von Kinderpornografie gehe es derzeit um ca. 2.000 Verfahren. Aus diesen Gründen seien im Haushalt nun 285 Neueinstellungen und 166 Entfristungen im Justizwesen vorgesehen.
Das Ministerium arbeite weiter an der Einführung der elektronischen Akte, insbesondere der elektronischen Bußgeldakte. Zwei Staatsanwaltschaften seien hier Vorreiter, z. B. Ulm. Schwierig dabei sei, dass es mehrere unterschiedliche Beteiligte gebe. Ziel sei aber, dies bis 2025 zu etablieren. Der elektronische Rechtsverkehr soll, wie geplant, zum 1.01.2022 starten. Bereits jetzt habe man über 200.000 elektronische Posteingänge. Alle Gerichte in Baden-Württemberg sollen mit Videokonferenztechnik ausgestattet werden. Der Öffentlichkeitsgrundsatz werde dadurch gewahrt, dass sich der Richter dabei im Sitzungssaal befinden müsse. Bei den Arbeitsgerichten hätten zuletzt ca. 2/3 der Verhandlungen per Videokonferenz geführt werden können. Die Technik eigne sich insbesondere für Zivilverfahren. § 128a ZPO solle so ausgestaltet werden, dass ein Richter die Videoverhandlung anordnen könne. Die jeweiligen Parteivertreter sollen aber ein Widerspruchsrecht bekommen. Mit Blick auf Legal Tech und den Einsatz von Künstlicher Intelligenz meine sie, dass diese Verfahren unterstützen, menschliche Entscheidungen aber nicht ersetzen könnten.

Die rechtspolitische Sprecherin der GRÜNEN-Landtagsfraktion RAin Daniela Evers MdL verwies mit Blick auf die zahlreichen Corona-Regelungen auf die besondere Bedeutung des Verfassungsrechts und der darin niedergelegten "Wesentlichkeitstheorie", wonach wesentliche Grundentscheidungen vom Parlament per Gesetz und nicht etwa von der Exekutive im Verordnungswege getroffen werden müssen. In den Pandemiejahren 2020 und 2021 habe sich gezeigt, wie wichtig Anwälte für einen fruchtbaren Diskurs sind. Sie dankte dem Anwaltsverband BW für seine Unterstützung durch seine rechtspolitischen Stellungnahmen.

Für die CDU-Landtagsfraktion sprach deren rechtspolitischer Sprecher RA Arnulf Freiherr von Eyb MdL. Er hob die Wichtigkeit der Nachwuchsgewinnung heraus und meinte, nur auskömmliche Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz würden zur Stabilisierung der Gesellschaft beitragen. Im sei es ein besonderes Anliegen, Phänomene, wie die zunehmende Hatespeech, einzudämmen und hier für eine verläßliche Rechtsordnung zu sorgen. Der Anwaltsverband solle das Fundament der Anwaltschaft stark halten.

Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion RA Boris Weirauch MdL sagte, der Rechtsstaat habe in der Corona-Krise gezeigt, dass er gut funktioniert habe. Die Bedeutung von Justiz, Rechtspflege und Anwälten habe sich hier besonders gezeigt. Man müsse an der Gewaltenteilung festhalten und es dürfe nicht zur Normalität werden, dass nur die Regierung im Verordnungswege handele. So weitreichende Regelungen, wie zuletzt erlebt, müssten aus der Mitte des Landtags kommen. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg habe hohe Verdienste geleistet. Auch die Stellungnahmen des Anwaltsverbandes seien hilfreich gewesen. An der Rechtsweggarantie des Art. 19 Abs. 4 GG müsse festgehalten werden. Hinsichtlich der Haushaltsfragen gebe es eine gute Zusammenarbeit und die SPD-Fraktion werde die personelle Stärkung der Justiz unterstützen.

RA Nico Weinmann MdL, rechtspolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion mahnte zur Verhältnismäßigkeit. Bei der LKW-Maut habe man seinerzeit die Daten zu Abrechnungszwecken erfassen wollen, heute sollen sie aber zur Strafverfolgung genutzt werden. Deswegen sei es wichtig, die Demokratie und den Rechtsstaat zu stärken und auch mit entsprechenden Bildungsangeboten in die Schulen zu gehen.

Für die AFD-Landtagsfraktion von Baden-Württemberg kam Anton Baron MdL zu Wort. Er befürworte die 285 neuen Stellen für die Justiz. Rechtsanwälte würden zur Stabilität beitragen. Der Anwaltsverband habe 6 rechtspolitische Stellungnahmen zur Verfügung gestellt, die eine wichtige Hilfe gewesen seien. Im anwaltlichen Berufsrecht habe es mit der BRAO-Reform einige Neuerungen gegeben, etwa zu den Vertretungsregelungen. Im Bereich "Legal Tech" sowie Vereinbarkeit von Beruf und Familie müsse man noch weiter vorankommen. Er dankte dem Anwaltsverband für seine Arbeit.

Abschließend wies der Verbandspräsident RA Prof. Dr. Kothe auf die für den 19. Mai 2022 geplante Gesellschaftspolitische Matinee zum Thema "Political Correctness . /. Verrohung des Sagbaren?" hin und lud alle Anwesenden dazu ein.

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